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Hausordnung

Sehr geehrte Besucher*innen,

wir freuen uns, Sie im Historischen Museum Frankfurt begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um allen Besucher*innen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Exponate zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher*innen ihre Regelungen an.
 

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Historischen Museums Frankfurt werden von der Museumsleitung festgelegt. Sie können an der Kasse eingesehen werden.
Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucher*innen gesperrt werden.

Museum

Im gesamten Museum ist das Rauchen untersagt. Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden) sind im gesamten Museumsbereich nicht gestattet. Bei Alarm ist den Durchsagen und Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten. Die Rettungswege sind gekennzeichnet. 

Hausrecht

Die Museumsleitung übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen des Museums, das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen, sowie dem Schutz der verwahrten Kulturgülter.

Sammlungs- und Ausstellungsräume

Um die Exponate nicht zu beschädigen, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren. Die Ausstellungsobjekte, bei denen das Anfassen erwünscht ist, sind gekennzeichnet.
 
Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung steht Ihnen unsere Garderobe zur Verfügung.
 
Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist nicht erlaubt. Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Für die Dauer Ihres Besuches stellen wir Ihnen auf Anfrage kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Als Ersatz für mitgebrachte Kinderwagen stehen bei der Servicekraft Babytragehilfen zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren.

Mit Rücksichtnahme auf andere Besucher*innen vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.


 
Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher*innen und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher*innen genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet. Eltern oder sonstige erwachsene Begleitungen sind bei dem Besuch des Museums mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haben auf deren angemessenes Verhalten zu achten. Gruppenleiter*innen, Pädagog*innen und sonstige berechtigte Betreuungspersonen von Gruppen sind bei dem Besuch des Museums ebenfalls nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Sie haben auf das angemessene Verhalten der Gruppe zu achten und stets bei dieser zu bleiben. Kindern unter 10 Jahren ist der Besuch des Museums nur in Begleitung einer berechtigten Betreuungsperson (ab 16 Jahren) gestattet. Alle Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Garderobe/Schließfächer

Unsere Garderobe/Schließfächer stehen Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken und sperrigen oder nassen Gegenständen während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung (Ebene 0). Größere Taschen und Rucksäcke (als Richtgröße gilt Din A 4), Regenbekleidung, Schirme und Wanderstöcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Vor Verlassen des Museums sind benutzte Schließfächer zu leeren. Der Schlüssel des Schließfachs dürfen beim Verlassen des Museums nicht mitgenommen werden. Dem Museum steht das Recht zu, verschlossene Garderobenschränke nach 72 Stunden durch die Museumsverwaltung zu öffnen, zu leeren und den Inhalt als Fundsache zu behandeln. Das Museum übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der in den abgeschlossenen Schließ­fächern deponierten Gegenständen. Für den Verlust von Geld und Wertsachen haftet das Museum ebenfalls nicht.

Fundgegenstände

Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie herzlich, diese bei einer Servicekraft an der Kasse oder am Info-Stand (Ebene 0) abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 

Museumscafé

Das Museumscafé (Ebene 0) bietet ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. In den übrigen, öffentlich zugänglichen Räumen des Hauses ist das Essen und Trinken nicht gestattet.

Wickelraum

Der Wickelraum befindet sich bei den Toilettenräumen (Ebene 0).

Foto-, Film- und Audioaufnahmen

Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren und Filmen ohne Blitz und Stativ in den Ausstellungen des Historischen Museums Frankfurt gestattet. Ausnahmen bei einzelnen Ausstellungen werden in den Ausstellungsräumen/am Eingang des Wechselausstellungsbereichs bekannt gegeben. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Historischen Museums Frankfurt erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung. Ohne vorausgehende Genehmigung durch das Historische Museum Frankfurt ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch Beauftragte des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
 
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.


 
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.

Die Direktion