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2 Rappen 1844

Um 1840 hatte im Raum Zürich ein Mann in der Textilindustrie einen Stundenlohn von 10 Rappen und eine Frau von 6 Rappen.

In der Metallindustrie wurden einem Mann 16 Rappen gezahlt. Zugleich kostete ein kg Kartoffeln 4 Rappen, ein kg Brot 40 Rappen, ein kg Rindfleisch 56 Rappen und ein Paar Schuhe 5 ½ Franken.

Namengebender Kanton der Schweiz, dem schon 1240 Freiheitsrechte gewährt wurden. Daraus leitet sich eine eigene Münzprägung ab.