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Maria einer Verkündigung

„Die kaiserliche Wahlkapelle, welche (…) in politischer Beziehung Deutschlands Heiligthum ist.“ (B.J. Römer-Büchner 1858)

Die Wahlkapelle des Frankfurter Kaiserdoms war ein bedeutender zeremonieller Ort im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Nachdem die Kurfürsten oder ihre Vertreter sich in der Wahlstube des Römers auf einen zu wählenden „Römischen König“ beziehungsweise Kaiser geeinigt hatten, fand in der Wahlkapelle des Doms unter Ausschluss der Öffentlichkeit die förmliche Wahl des Regenten durch die Kurfürsten statt.

Die Wahlkapelle wurde um 1425 bis 1438 an der Südseite des Chores errichtet und diente ursprünglich als Bibliotheksraum. Für die Wahlzeremonie wurde sie jeweils vorübergehend mit Wandteppichen und anderem Mobiliar ausgestattet. Der Herzog von Croy besichtigte den Dom 1742 kurz vor der Kaiserwahl und beschrieb ihn als „klein und häßlich“; in der Wahlkapelle fand er nur zwei Bänke für die Kurfürsten oder deren Gesandte vor dem Altar vor. Dieser Altar – ursprünglich den Heiligen Petrus und Marcellinus, später den Heiligen Maria, Katharina, Gregor und Hieronymus geweiht – wurde im Laufe der Zeit mehrfach verändert.

Alexander Linnemann, der nach dem Dombrand 1896 den Auftrag zur Neugestaltung der Kapelle erhielt, fand beim Abbau des Altares zwei kleine, ehemals farbig bemalte Alabasterfiguren des frühen 15. Jahrhunderts vor: Sie stellen die Jungfrau Maria und den Engel dar, der ihr die Geburt Jesu verkündet. Vermutlich handelt es sich um Teile eines älteren Altaraufsatzes, die einer gängigen Praxis folgend in dem neuen Altar „beigesetzt“ worden waren.

Das mittelalterliche Bildwerk der Wahlkapelle erinnert daran, dass die feierlichen Handlungen bei der Kaiserwahl und Krönung, trotz aller Meinungsverschiedenheiten, die seit der Reformation zwischen den Kurfürsten herrschten, nicht nur eine politische, sondern auch eine religiöse Bedeutung hatten.