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Pfennig um 1470

Ein Hering kostete um 1430 in Südwestdeutschland einen Pfennig, ein Pfund Rindfleisch drei Pfennige und ein Maß Rheinwein 20 Pfennige.

Der Tageslohn lag für einen Meister bei 12 Pfennig im Sommer und 10 Pfennig im Winter. Knechte bekamen 8 bzw. 5 Pfennige. Dazu gab es Morgenkost.

Seit 958 hatte der Bischof von Chur, Herrscher über Graubünden, den Vinschgau, Glarus und Vorarlberg, das Münzrecht. Andere Landesherrn und die Reformation ab 1526 engten seine Herrschaft ein. Das Fürstbistum hatte bis ins 18. Jahrhundert eine reiche Münzprägung.