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Druck der Goldenen Bulle von 1485

Die „Goldene Bulle“ regelte seit 1356 den Ablauf von Wahl und Krönung der Kaiser und Könige und bestimmte Frankfurt als Wahlort.

1356 erließ Kaiser Karl IV. ein Reichsgesetz, das aufgrund des Goldsiegels „Goldene Bulle“ genannt wurde. Für das Heilige Römische Reich als Wahlmonarchie waren politische Spielregeln besonders wichtig. Vor allem die Interessen der mächtigen Reichsfürsten mussten berücksichtigt und garantiert werden. Frankfurt erhielt mit diesem Gesetz das Vorrecht, der Wahlort eines jeden neuen Kaisers zu sein, der durch die sieben Kurfürsten (später neun) gewählt werden sollte. 1366 erhielt deshalb Frankfurt eine kostbare Ausfertigung der Goldenen Bulle Karls V., die bis heute im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt aufbewahrt wird.
Damit das Gesetz Gültigkeit erlangte, wurde es vielfach veröffentlicht. Hier zu sehen ist der erste illustrierte deutsche Druck der Goldenen Bulle, der vermutlich im Vorfeld zur Frankfurter Königswahl Maximilians I. 1486 erschien. Auf den Holzschnitten werden die Kaisermacher gezeigt, wie sie ihre Treueverpflichtungen gegenüber einem künftigen Kaiser erfüllen. Auf dem Titelblatt wird die zentrale Bedeutung des Gesetzestexts in einem Bild dargestellt: Der Kaiser als Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches sitzt mit seinen Herrschaftszeichen – Krone, Zepter und Schwert – unter einem Baldachin. Er wird umgeben von seinen Wählern und Getreuen. Rechts von ihm stehen die geistlichen Kurfürsten, die Bischöfe von Mainz, Köln und Trier. An seiner linken Seite stehen die weltlichen Kurfürsten, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Das Bild zeigt die Verbundenheit der acht mächtigsten Herrscher über das Heilige Römische Reich, aber auch die unter ihnen herrschende Rangordnung, die vom Kaiser ausgeht. Ein weiteres Bild dieses Drucks ist ebenfalls von besonderem Wert, es zeigt die älteste Frankfurter Stadtansicht.