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Am 21. Dezember 1848 beschloß die Nationalversammlung die Grundrechte.

Text der Grundrechte des deutschen Volkes 1848 mit allegorischer Umrahmung

Der Reichsverweser Erzherzog Johann von Österreich verkündete nach dem Beschluss des Parlaments erstmals die deutschen Grundrechte als Gesetz. Zentrale Inhalte sind die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung der Standesvorrechte, persönliche und politische Freiheitsrechte, wie Presse-, Meinungs-, Gewerbefreiheit und Versammlungsrechte und die Abschaffung der Todesstrafe.